Zukunftsregion
StadtLandZukunft OS

Stadt Osnabrück & Landkreis Osnabrück

ZUKUNFTSREGION StadtLandZukunft OS

Das Land Niedersachsen stellt bis 2027 mehr als 95 Millionen Euro aus EU-Mitteln für die „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ zur Verfügung. Ziel des Programms ist die Stärkung der Zusammenarbeit von benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Stadt Osnabrück und der Landkreis Osnabrück haben sich mit einem gemeinsam entwickelten Zukunftskonzept beworben und waren erfolgreich: Im September 2022 überreichte Ministerin Honé den Förderbescheid. Stadt und Landkreis bilden damit zusammen die Zukunftsregion „StadtLandZukunft OS“ mit den beiden Handlungsfeldern:

 

  • Regionale Wirtschaft durch noch mehr Transparenz über vorhandene Kompetenzen vor Ort stärken – Wissenstransfer fördern, Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen, voneinander lernen, Innovationen anregen
  • Impulse für wirtschaftliche, gesellschaftliche und umweltbezogene Innovationen in der Region Osnabrück geben – Zukunftsregion als „Think Tank“
  • Konzept der „Related Variety“ in der Region voranbringen und Wissensspillover fördern
  • Bestehende Netzwerke und Branchencluster in der Region unterstützen und noch stärker (branchenübergreifend) verknüpfen – Bioökonomie, Automotive, Agrar/Ernährung, IT/KI, Gesundheit
  • Gutes Gründungsklima sicherstellen und Impulse für Gründungen geben
  • Technologische Innovationen und digitale Anwendungen (z.B. KI) voranbringen, „Intelligente Spezialisierung“ ausbauen
  • Neue Denk- und Aktionskultur in der Region fördern – Experimente wagen, Modellprojekte und -orte ermöglichen (gilt übergreifend)
  • CO2-Reduktion und Ressourceneffizienz in Stadt und Landkreis Osnabrück weiter forcieren
  • Energiebranche klimaneutral entwickeln und neue Wege bei der intelligenten Energieverteilung gehen
  • Klimafreundliche Mobilitätsangebote ausweiten
  • Ansätze einer ressourcenschonenden, klimaangepassten und klimaresilienten Agrarwirtschaft entwickeln
  • Technologische Lösungen für CO2-Einsparung und Ressourcenschutz vorantreiben
  • Ressourceneffiziente Wirtschaftsweise weiter ausbauen
  • Neue Wege im Hinblick auf Flächenverbrauch gehen – innovative Ansätze zum Flächensparen erproben
  • Neue Denk- und Aktionskultur in der Region fördern – Experimente wagen, Modellprojekte und -orte ermöglichen (gilt übergreifend)


Für innovative Projekte stehen der Zukunftsregion insgesamt 5,46 Mio. Euro als Förderbudget zur Verfügung. Diese werden als anteiliger Zuschuss (max. 40 %) vergeben und sollen eine Gesamtinvestition von insgesamt 13,6 Mio. Euro ermöglichen. Zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes wird ab 2023 eine Innovationsagentur bei der gemeinsamen Institution ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH eingerichtet. Diese wird die Aufgaben des Regionalmanagements für die Zukunftsregion wahrnehmen.

 

Zukunftsregionen in Niedersachsen Download Förderrichtlinie Zukunftsregionen in Niedersachsen

Gremium Steuerungsgruppe

Als zentrales Gremium der Zukunftsregion wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Diese besteht aus der Oberbürgermeisterin und der Landrätin sowie einem Vertreter der kreisangehörigen Kommunen, weiterhin aus Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Vertretungen von Wirtschafts- und Sozialpartnern. Die Steuergruppe entscheidet ab 2023 auf Basis eines Scoringmodells über die Mittelvergabe.

Die Anträge auf Förderung können nach Beratung durch die Innovationsagentur, erfolgter Vorrangprüfung sowie positivem Votum der Steuerungsgruppe voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2023 bei der NBank gestellt werden, die als Bewilligungsstelle fungiert.

Rahmenbedingungen für die Projekte der Zukunftsregion

Folgende Rahmenbedingungen für die Zukunftskonzepte bzw. die Projekte der Zukunftsregionen hat das Land Niedersachsen weiter konkretisiert:

  • Das Projektvolumen geförderter Projekte muss mindestens 100.000 Euro betragen (das ist voraussichtlich bei allen Leitprojekten gegeben).
  • Die Laufzeit von geförderten Projekten darf maximal 36 Monate betragen. Voraussichtlich möglich sind aber Aufbau- bzw. Folgeprojekte.
  • Für eine Förderung aus dem Zukunftsregions-Budget müssen Projekte bestimmten Interventionsbereiche aus der EU-Förderung im Rahmen von EFRE oder ESF zuzuordnen sein.

Für alle Projekte ist zunächst zu klären, ob andere Förderprogramme aus den EU-Fonds EFRE, ESF + oder ELER in Frage kommen (Vorrangprüfung). Weitere Infos sind im unten stehenden PDF.

 

Download Rahmenbedingungen zur Projektförderung

Auskunft erteilen:

Hendrik Kettler
Stadt Osnabrück
0541 323-2146
zukunftsregion(at)osnabrueck.de

Annette Menzel
Landkreis Osnabrück

0541 501-1929
zukunftsregion(at)lkos.de