Zukunftsregion
StadtLandZukunft OS

Stadt Osnabrück & Landkreis Osnabrück

ZUKUNFTSREGION StadtLandZukunft OS

Das Land Niedersachsen stellt bis 2027 mehr als 95 Millionen Euro aus EU-Mitteln für die „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ zur Verfügung. Ziel des Programms ist die Stärkung der Zusammenarbeit von benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Stadt Osnabrück und der Landkreis Osnabrück haben sich mit einem gemeinsam entwickelten Zukunftskonzept beworben und waren erfolgreich: Im September 2022 überreichte Ministerin Honé den Förderbescheid. Stadt und Landkreis bilden damit zusammen die Zukunftsregion „StadtLandZukunft OS“ mit den beiden Handlungsfeldern:

 

  • Regionale Wirtschaft durch noch mehr Transparenz über vorhandene Kompetenzen vor Ort stärken – Wissenstransfer fördern, Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen, voneinander lernen, Innovationen anregen
  • Impulse für wirtschaftliche, gesellschaftliche und umweltbezogene Innovationen in der Region Osnabrück geben – Zukunftsregion als „Think Tank“
  • Konzept der „Related Variety“ in der Region voranbringen und Wissensspillover fördern
  • Bestehende Netzwerke und Branchencluster in der Region unterstützen und noch stärker (branchenübergreifend) verknüpfen – Bioökonomie, Automotive, Agrar/Ernährung, IT/KI, Gesundheit
  • Gutes Gründungsklima sicherstellen und Impulse für Gründungen geben
  • Technologische Innovationen und digitale Anwendungen (z.B. KI) voranbringen, „Intelligente Spezialisierung“ ausbauen
  • Neue Denk- und Aktionskultur in der Region fördern – Experimente wagen, Modellprojekte und -orte ermöglichen (gilt übergreifend)
  • CO2-Reduktion und Ressourceneffizienz in Stadt und Landkreis Osnabrück weiter forcieren
  • Energiebranche klimaneutral entwickeln und neue Wege bei der intelligenten Energieverteilung gehen
  • Klimafreundliche Mobilitätsangebote ausweiten
  • Ansätze einer ressourcenschonenden, klimaangepassten und klimaresilienten Agrarwirtschaft entwickeln
  • Technologische Lösungen für CO2-Einsparung und Ressourcenschutz vorantreiben
  • Ressourceneffiziente Wirtschaftsweise weiter ausbauen
  • Neue Wege im Hinblick auf Flächenverbrauch gehen – innovative Ansätze zum Flächensparen erproben
  • Neue Denk- und Aktionskultur in der Region fördern – Experimente wagen, Modellprojekte und -orte ermöglichen (gilt übergreifend)


Für innovative Projekte stehen der Zukunftsregion StadtLandZukunft OS bis 2028 insgesamt 5,46 Mio. Euro als Förderbudget zur Verfügung. Diese werden als anteiliger Zuschuss (max. 40 %) vergeben und können so eine Gesamtinvestition von insgesamt 13,6 Mio. Euro ermöglichen.

Zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes ist 2023 eine geförderte Innovationsagentur bei der gemeinsamen Institution ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH eingerichtet worden. Die Innovationsagenur nimmt die Aufgaben des Regionalmanagements für die Zukunftsregion wahr und hat dabei stets die regionalen Zielsetzungen im Blick. Sie berät Projektträgerinnen und Projektträger bei der Beantragung von Förderprojekten, vernetzt Akteurinnen und Akteure aus der Region und unterstützt die Steuerungsgruppe bei ihren Aufgaben. Die Innovationsagentur ist dabei erste Ansprechpartnerin für alle Fragen und Anregungen rund um die Zukunftsregion StadtLandZukunft OS.

 

Zukunftsregionen in Niedersachsen

Gremium Steuerungsgruppe der Zukunftsregion StadtLandZukunft OS

Als zentrales Gremium der Zukunftsregion wurde am 02.02.2023 eine Steuerungsgruppe in einer konstituierenden Sitzung eingerichtet. Diese besteht aus der Oberbürgermeisterin der Stadt Osnabrück, der Landrätin des Landkreises Osnabrück sowie einer Vertretung der kreisangehörigen Kommunen, weiterhin aus Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Vertretungen von Wirtschafts- und Sozialpartnern. Die Steuerungsgruppe entscheidet auf Basis des regionalen Scoringmodells über die Mittelvergabe aus dem Budget der Zukunftsregion.

Sitzungstermine der Steuerungsgruppe

in 2023:

  • 02.02.2023
  • 12.06.2023
  • 20.11.2023

in 2024:

  • 29.04.2024
  • 11.11.2024

Folgende Projektanträge wurden von der Steuerungsgruppe als förderwürdig beurteilt

  • "Einrichtung eines Incubation-Formats für die Region Osnabrück - IFROS"
    (WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück GmbH)
  • "unternehmenMACHEN - das Stipendium"
    (Aloys & Brigitte Coppenrath Stiftung)

Mitglieder der Steuerungsgruppe

  • Landkreis Osnabrück: Hauptverwaltungsbeamter/-beamtin
  • Stadt Osnabrück: Hauptverwaltungsbeamter/-beamtin
  • Kreisangehörige Kommunen: Benannte Vertreterin oder benannter Vertreter der Bürgermeisterkonferenz im Landkreis Osnabrück
  • Wirtschaftsförderungen: WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück GmbH; WIGOS – Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land mbH
  • Wirtschaftspartner für das Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“: IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
  • Wirtschaftspartner für das Handlungsfeld „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“: HWK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim; Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Osnabrück
  • Sozialpartner für das Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“: IG Metall Osnabrück
  • Sozialpartner für das Handlungsfeld „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“: Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
  • Vertreter weiterer relevanter Stellen der Zivilgesellschaft: Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Osnabrück (Vertretung: Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Osnabrück); Aloys & Brigitte Coppenrath Stiftung; Deutsche Bundesstiftung Umwelt
  • Weitere Partner: Universität Osnabrück; Hochschule Osnabrück; Agentur für Arbeit Osnabrück; Land Niedersachsen - Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
  • Projektleitung der Innovationsagentur der Zukunftsregion: 1-2 Personen

Rahmenbedingungen für die Projekte der Zukunftsregion

Der erste Schritt im Hinblick auf eine mögliche Förderung ist die Beratung durch die Innovationsagentur der Zukunftsregion. Hierbei ist u.a. zunächst zu klären, ob andere Förderprogramme aus den EU-Fonds EFRE, ESF + oder ELER in Frage kommen (Vorrangprüfung). Nach der Beratung stellt der Projektträger den Antrag in das Portal der NBank ein. Diese wendet sich an die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion, der die Feststellung von Eignung und Vorrang obliegt. Sie nimmt auch die Prüfung der Förderwürdigkeit (auf Grundlage des regionalen Scoring-Modells) vor. Nach einem positivem Votum durch die Steuerungsgruppe erfolgt die abschließende Prüfung der formalen Förderfähigkeit des Vorhabens durch die NBank, die auch als Bewilligungsstelle fungiert. Die NBank stellt auch den (vorläufigen) Bewilligungsbescheid aus, auf dessen Basis der Projektträger mit der Umsetzung des Projekts beginnen kann.

Folgende Rahmenbedingungen für die Projektförderung der Zukunftsregionen hat das Land Niedersachsen weiter konkretisiert:

  • Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der zu fördernden Projekte müssen mindestens 100.000 Euro betragen. Bei Machbarkeits- und Konzeptstudien liegt dieser Betrag bei 25.000 Euro.
  • Die Laufzeit von geförderten Projekten darf maximal 36 Monate betragen. Voraussichtlich möglich sind aber Aufbau- bzw. Folgeprojekte.
  • Für eine Förderung aus dem Budget der Zukunftsregion StadtLandZukunft OS müssen Projekte bestimmten Interventionsbereichen aus der EU-Förderung im Rahmen des EFRE zuzuordnen sein.

Weitere Infos sind im Downloadbereich zu finden.

 

Downloadbereich

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zukunftsregion StadtLandZukunft OS und zum Antragsverfahren der Projekte.

 

Externe Links zur NBank:

Dokumente der Zukunftsregion StadtLandZukunft OS:

Zukunftskonzept

Handlungsanleitendes, strategisches Dokument der Zukunftsregion StadtLandZukunft OS.

Zukunftskonzept kompakt

Zentrale Informationen des Zukunftskonzeptes.

Rahmenbedingungen

Beinhaltet die Informationen zu den allgemeinen Rahmenbedinungen sowie eine Skizzierung des Ablaufs des Antragsverfahrens.

Scoring Modell

Instrument mit dem die eingereichten Projektideen bewertet werden.

Interventionscodes

Aufschlüsselung der möglichen Fördergegenstände innerhalb der Handlungsfelder.

Querschnittsziele

Beispielhafte Sammlung von möglichen Querschnittszielen.

Förderrichtlinie Fassung 2024

Vollständige Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen.

Auskunft erteilen:

Maximilian Neuber
Innovationsmanagement
0541 202 80-112
neuber(at)zukunftsregion-os.de

Hendrik Kettler
Projektleitung
0541 323-2146
kettler(at)zukunftsregion-os.de

Annette Menzel
Projektleitung
 0541 501-1929
zukunftsregion(at)lkos.de

Sandra Bücker
Assistenz der Projektleitung
0541 202 80-110
buecker(at)zukunftsregion-os.de